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1. Geltung
Die Durchführung
eines Auftrages erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten im Geschäftsverkehr
mit gewerbetreibenden Kunden als vereinbart und auch - soweit zulässig
- mit Privatkunden. Entgegenstehenden AGB von Kunden wird ausdrücklich
widersprochen. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur
verbindlich, wenn wir in diese ausdrücklich schriftlich eingewilligt
haben.
2.
Angebot und Preise
Sämtliche Angebote
und Verträge sind freibleibend vorbehaltlich der Liefermöglichkeiten.
Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Qualität, Gütesicherung,
Abbildung, Farben und Beschreibungen sind bestmöglich ermittelt,
jedoch nur annähernd und freibleibend. Das gilt auch für solche
Angaben in Unterlagen unserer Lieferanten. Die Preise verstehen sich
netto ohne Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen ist. Bei nach
Vertragsabschluß eintretenden Preis- oder Kostenerhöhungen,
Änderungen von Frachten, Zöllen, Steuern und Abgaben sind
wir berechtigt, die Preise entsprechend zu berichtigen.
3. Lieferung
Jede Lieferung, auch die
frachtfreie, erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über,
wenn die Ware dem Versandbeauftragten übergeben wurde oder auf ein Fahrzeug
des Lieferanten verladen worden ist, spätestens jedoch mit dem Verlassen des
Lagers/Werks. Die Auswahl des Versandwegs oder des Transportmittels erfolgt
durch uns, falls der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Bestimmung wünscht.
Teillieferungen sind zulässig. Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen
Wunsch des Kunden und für seine Rechnung. Schadensmeldungen sind unverzüglich,
höchstens aber innerhalb einer Woche beim Transporteur abzugeben. Beanstandete
Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden. Liefertermine und Fristen,
die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich
anzugeben.
4. Mängelrüge
und Mängelhaftung
Der Kunde ist verpflichtet,
uns alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen
binnen 5 Tagen nach Lieferung, in jedem Fall vor Verarbeitung unverzüglich
anzuzeigen. Ist der Kunde kein Gewerbetreibender, sind uns alle offensichtlichen
Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Tagen schriftlich
anzuzeigen. Eine Bezugnahme auf eine DIN-Norm beinhaltet grundsätzlich
die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung
der Güte der Ware durch uns. Schadenersatzansprüche der Kunden
aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen
und unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsrerseits beruhen. Gelieferte
Ware wird nur in tadellosem Zustand mit unserer Einwilligung bei frachtfreier
Rücksendung entgegengenommen. Für zurückgenommene Ware
erfolgt eine Gutschrift abzüglich einer Vergütung von mindestens
18 % des Warenwertes für erbrachte Leistungen, Aufwendungen, Wiedereinlagerungs-
und Rückbuchungskosten. Soweit wegen Lieferung fehlerhafter Ware
eine Verpflichtung zur Gewährleistung besteht, behalten wir uns
das Recht vor, entweder nachzubessern oder mangelfrei Ersatz zu liefern.
Bei Fehlschlagen besteht Anspruch auf Wandelung oder Minderung.
5. Rückgaberecht
und Widerrufsbelehrung
Gem. §3 Fernabgabegesetz
können Privatkunden die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen
innerhalb von einem Monat durch Rücksendung der Ware zurückgeben.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.
Bei nicht Paketversandfähiger Ware können Sie die Rückgabe
auch durch Rücknahme verlangen in Textform, also z.B. per Brief,
Fax oder eMail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die
rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In
jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr,
sofern der Rechnungsbetrag incl. MWSt. 40,00 EUR übersteigt. Die
Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
RULA Bürobedarf GbR - Fuldaer Straße 25
- D-36119 Neuhof - Telefon 06655-919123 - Telefax 06655-919122 - eMail
info@rula.de - Internet www.rula.de.
Sie können
Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) widerrufen. Die Frist
biginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an: RULA Bürobedarf GbR - Fuldaer
Straße 25 - D-36119 Neuhof - Telefon 06655-919123 - Telefax 06655-919122
- eMail info@rula.de - Internet www.rula.de.
6. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes
vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen sofort fällig und
zahlbar. Für Neukunden und private Besteller gilt das Lastschrifteinzugsverfahren
als vereinbart. Skonto wird nur gewährt, sofern dies ausdrücklich
vereinbart ist. Hierzu ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren
Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag
nach Abzug von Rabatten, Fracht und sonstigen ähnlichen Nebenleistungen
maßgeblich.Wechsel werden ausdrücklich nur erfüllungshalber
angenommen. Bedingung hierfür ist, dass die Wechsel diskontfähig
sind. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen
erst nach Zahlung gutgeschrieben. Für die rechtzeitige Einlösung
und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-
Protest-, Rückwechsel- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur nach § 320 BGB
möglich. Die Aufrechnung wird ausgeschlossen, es sei denn die aufzurechnende
Forderung ist rechtskräftig festgestellt. Bei Geschäftsverbindungen
mit einem Kaufmann i.S. des HGB sind wir berechtigt, die daraus entspringenden
Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung zu stellen und
in regelmäßigen Abständen durch Verrechnung und Feststellung
des für den einen oder den anderen Teil sich ergebenden Überschuß
zu verrechnen (Kontokorrent). Wir sind berechtigt, Zinsen von dem Überschuß
i.H. von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB von dem Tage des Abschlusses
an zu verlangen, auch soweit in der Rechnung Zinsen enthalten sind.
Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt unbeschadet
unserer Rechte, eine schriftliche Nachfrist von 14 Tagen zu setzen mit
der Erklärung, dass wir bei Ablauf dieser Frist die Erfüllung
des Vertrags durch den Kunden ablehnen. Zur Sicherung der Kaufpreisansprüche
tritt der Kunde im Wege der Globalzession seine sämtlichen Ansprüche
aus seinen Geschäftsverbindungen an uns ab. Die Abtretung erfolgt
in der Höhe, wie die zu erbringende Leistungen des Kunden valutieren.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug die Abtretung gegenüber
Dritten offenzulegen und Forderungen auf eigene Rechnung einzuziehen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware
bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Tilgung aller aus
der Geschäftsverbindung bereits bestehenden Kaufpreisforderungen
und der im Zusammenhang mit der gelieferten Ware noch entstehenden Kaufpreisnebenforderungen
(Verzugszinsen, Verzugsschaden etc.) als Vorbehaltsware unser Eigentum.
Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder
die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt
nicht auf. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Rücknahme
der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe
verpflichtet. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung,
zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen,
ordnungsmäßigen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe
berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen auf uns, den Verkäufer
tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über
die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherheitsübereignung
ist der Käufer nicht berechtigt. Wird Vorbehaltsware vom Käufer,
allein oder zusammen mit nicht uns, dem Verkäufer gehörender
Ware, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die
aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe
des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab. Wir nehmen
die Abtretung an. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung
des Insolvenzverfahrens oder Durchführung eines außergerichtlichen
Einigungsverfahrens mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung
(§ 305 I Nr. 1 InsO) erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung,
zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Dritter in die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat
der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für
den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Übersteigt
der realisierbare Wert der eingeräumten Sicherheiten unsere zu
sichernde Forderung aus Liefergeschäften um mehr als 35 % (10 %
Wertabschlag, 4 % § 171 I InsO, 5 % 171 II InsO und Umsatzsteuer
in jeweils gesetzlicher Höhe (z.Z. 16 % -), so sind wir insoweit
zur Rückübertragung oder Freigabe auf Verlangen des Käufers
verpflichtet, jeweils abzüglich dieses Bewertungsabschlages wegen
möglicher Mindererlöse.
Erfüllungsort,
Gerichtsstand
Erfüllungsort
für sämtliche Leistungen ist Neuhof. Gerichtsstand ist Fulda.
Schlussbestimmung
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden,
so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages hiervon
nicht berührt.
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